Verwaltungsgerichtshof Fe 2021/21/0001

Fe 2021/21/0001Verwaltungsgerichtshof21.12.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fe 2021/21/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:FE2021210001.H00

Spruch

Gemäß § 67 VwGG wird die Rechtswidrigkeit des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2018, L515 22076522/20E, festgestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

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