Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0004

Ra 2021/21/0004Verwaltungsgerichtshof20.05.2021

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210004.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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