Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0005

Ra 2021/21/0005Verwaltungsgerichtshof08.04.2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210005.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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