Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/21/0014

Ro 2021/21/0014Verwaltungsgerichtshof23.06.2022

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/21/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021210014.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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