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Ra 2021/21/0025•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0025
Ra 2021/21/0025Verwaltungsgerichtshof18.02.2021
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Das angefochtene Erkenntnis wird teilweise, nämlich Spruchpunkt A.II. zur Gänze und Spruchpunkt A.IV., soweit damit der Antrag des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl auf Zuspruch von Aufwandersatz abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Revision wird, soweit damit auch Spruchpunkt A.I. des angefochtenen Erkenntnisses bekämpft wird, zurückgewiesen.
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