Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0032

Ra 2021/21/0032Verwaltungsgerichtshof01.02.2022

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.02.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210032.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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