Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0051

Ra 2021/21/0051Verwaltungsgerichtshof11.05.2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210051.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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