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Ra 2021/21/0080•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0080
Ra 2021/21/0080Verwaltungsgerichtshof31.08.2023
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verfahrensbestimmungen
Das angefochtene Erkenntnis wird teilweise, nämlich soweit damit der Schubhaftbeschwerde im Hinblick auf die Anhaltung des Mitbeteiligten ab Erlassung des Schubhaftbescheides vom 31. Dezember 2020 stattgegeben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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