Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0080

Ra 2021/21/0080Verwaltungsgerichtshof31.08.2023

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021210080.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird teilweise, nämlich soweit damit der Schubhaftbeschwerde im Hinblick auf die Anhaltung des Mitbeteiligten ab Erlassung des Schubhaftbescheides vom 31. Dezember 2020 stattgegeben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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