Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0105

Ra 2021/21/0105Verwaltungsgerichtshof29.08.2024

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.08.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021210105.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A.II. und A.IV. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.