Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0122

Ra 2021/21/0122Verwaltungsgerichtshof07.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210122.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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