Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0139

Ra 2021/21/0139Verwaltungsgerichtshof07.10.2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210139.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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