Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0157

Ra 2021/21/0157Verwaltungsgerichtshof09.06.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210157.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang, nämlich soweit damit Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 2. März 2021 (Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes) ersatzlos behoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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