Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0198

Ra 2021/21/0198Verwaltungsgerichtshof02.03.2023

Regest

Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021210198.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

II. den Beschluss gefasst:

Die Revision gegen den angefochtenen Beschluss wird zurückgewiesen.

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