Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0234

Ra 2021/21/0234Verwaltungsgerichtshof30.03.2023

Regest

Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0234

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021210234.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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