Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0250

Ra 2021/21/0250Verwaltungsgerichtshof11.11.2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0250

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210250.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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