Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0269

Ra 2021/21/0269Verwaltungsgerichtshof21.12.2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0269

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210269.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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