Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0282

Ra 2021/21/0282Verwaltungsgerichtshof19.05.2022

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0282

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210282.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Spruchpunkte A.I. und A.II. sowie A.IV. und A.V.) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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