Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0302

Ra 2021/21/0302Verwaltungsgerichtshof22.02.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0302

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210302.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit die gegen den zugrunde liegenden Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12. Mai 2021 erhobene Beschwerde auch hinsichtlich Spruchpunkt V. dieses Bescheides (Verhängung eines unbefristeten Einreiseverbotes) abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.