Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0312

Ra 2021/21/0312Verwaltungsgerichtshof30.11.2023

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0312

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021210312.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Abweisung der Beschwerde gegen den Schubhaftbescheid vom 10. August 2021 und Abweisung des Antrags des Revisionswerbers auf Zuspruch von Kostenersatz) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.