Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0322

Ra 2021/21/0322Verwaltungsgerichtshof22.02.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0322

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210322.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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