Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0342

Ra 2021/21/0342Verwaltungsgerichtshof15.09.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0342

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210342.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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