Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0352

Ra 2021/21/0352Verwaltungsgerichtshof26.09.2024

Regest

Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0352

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021210352.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A.I. und A.III. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und in seinem Spruchpunkt A.II. wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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