Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/22/0228

Ra 2021/22/0228Verwaltungsgerichtshof19.10.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/22/0228

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021220228.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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