Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/01/0119

Ra 2022/01/0119Verwaltungsgerichtshof28.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/01/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022010119.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Erstrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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