Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/02/0003

Ro 2022/02/0003Verwaltungsgerichtshof19.11.2024

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/02/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022020003.J00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Der mit 5. Februar 2021 datierten (ersten) Revision wird mit der Maßgabe Folge gegeben, als das angefochtene Erkenntnis dahin abgeändert wird, dass die Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 zweiter Fall VStG eingestellt werden.

2. den Beschluss gefasst:

Die mit 22. November 2021 datierte (zweite) Revisionen wird zurückgewiesen.

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