Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/04/0087

Ra 2022/04/0087Verwaltungsgerichtshof21.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/04/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022040087.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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