Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/04/0103

Ra 2022/04/0103Verwaltungsgerichtshof14.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/04/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022040103.L00

Spruch

gefasst:

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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