Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/05/0133

Ra 2022/05/0133Verwaltungsgerichtshof18.11.2024

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/05/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022050133.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die Leistungsfrist (neu) festgesetzt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

Die Gemeinde Höflein hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.