Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0214

Ra 2022/06/0214Verwaltungsgerichtshof11.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022060214.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat der Stadtgemeinde Ansfelden Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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