Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/08/0013

Ro 2022/08/0013Verwaltungsgerichtshof23.04.2026

Regest

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/08/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2022080013.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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