Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/10/0102

Ra 2022/10/0102Verwaltungsgerichtshof24.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/10/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.07.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022100102.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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