Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/10/0203

Ra 2022/10/0203Verwaltungsgerichtshof13.12.2024

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/10/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022100203.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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