Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/11/0058

Ra 2022/11/0058Verwaltungsgerichtshof17.12.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/11/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022110058.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Aufhebung der Spruchpunkte 1., 2., 3., 4. und 7. des Straferkenntnisses der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Im Umfang der Anfechtung des angefochtenen Erkenntnisses betreffend die Aufhebung des Spruchpunktes 8. des Straferkenntnisses der belangten Behörde wird die Revision abgewiesen.

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