Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/14/0022

Ra 2022/14/0022Verwaltungsgerichtshof18.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/14/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022140022.L00

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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