Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/15/0002

Ro 2022/15/0002Verwaltungsgerichtshof26.06.2024

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/15/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022150002.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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