Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/15/0030

Ro 2022/15/0030Verwaltungsgerichtshof26.11.2024

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/15/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022150030.J00

Spruch

I.zu Recht erkannt:

Die Revision der zweitrevisionswerbenden Partei wird als unbegründet abgewiesen.

II.den Beschluss gefasst:

Die Revision der erstrevisionswerbenden Partei wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der A GmbH Co KG Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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