Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/16/0038

Ra 2022/16/0038Verwaltungsgerichtshof24.10.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/16/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022160038.L00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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