Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/16/0093

Ra 2022/16/0093Verwaltungsgerichtshof21.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/16/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022160093.L00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass es wie folgt lautet:

„Die Beschwerde gegen den Bescheid der Präsidentin des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 14. August 2020 wird als unbegründet abgewiesen.“

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