Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/16/0107

Ra 2022/16/0107Verwaltungsgerichtshof26.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/16/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022160107.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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