Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/17/0063

Ra 2022/17/0063Verwaltungsgerichtshof19.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/17/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170063.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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