Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/17/0142

Ra 2022/17/0142Verwaltungsgerichtshof16.12.2024

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/17/0142

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022170142.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang nämlich soweit damit die Beschwerde des Revisionswerbers gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, die Feststellung der Zulässigkeit seiner Abschiebung nach Nigeria, die Nichtgewährung einer Frist für seine freiwillige Ausreise, die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde und die Erlassung eines befristeten Einreiseverbots abgewiesen wurde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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