Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/17/0150

Ra 2022/17/0150Verwaltungsgerichtshof12.09.2024

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/17/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022170150.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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