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Ra 2022/18/0124•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0124
Ra 2022/18/0124Verwaltungsgerichtshof12.10.2022
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird hinsichtlich des Erstrevisionswerbers zurückgewiesen, soweit sie die Abweisung der Beschwerde hinsichtlich der Nichtgewährung des Status des Asylberechtigten und des Status des subsidiär Schutzberechtigten sowie der Nichterteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 Asylgesetz 2005 betrifft.
Die Revision wird hinsichtlich des Zweitrevisionswerbers zurückgewiesen, soweit sie die Abweisung der Beschwerde hinsichtlich der Nichtgewährung des Status des Asylberechtigten betrifft.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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