Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0229

Ra 2022/18/0229Verwaltungsgerichtshof04.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0229

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022180229.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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