Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/20/0335

Ra 2022/20/0335Verwaltungsgerichtshof23.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/20/0335

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022200335.L02

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die angefochtenen Erkenntnisse betreffend die erst-, dritt-, viert- und fünftrevisionswerbenden Parteien werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den erst-, dritt-, viert- und fünftrevisionswerbenden Parteien Aufwandersatz in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Die Revision des Zweitrevisionswerbers wird zurückgewiesen.

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