Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/21/0005

Ro 2022/21/0005Verwaltungsgerichtshof02.03.2023

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/21/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022210005.J00

Spruch

Spruchpunkt A.II. dieses Erkenntnisses wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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