Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/21/0010

Ra 2022/21/0010Verwaltungsgerichtshof21.03.2024

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/21/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022210010.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Spruchpunkte A.I. und A.IV. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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