Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/21/0031

Ra 2022/21/0031Verwaltungsgerichtshof29.08.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/21/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.08.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022210031.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, nämlich soweit damit die Erlassung einer Rückkehrentscheidung auf Dauer für unzulässig erklärt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

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