Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/21/0133

Ra 2022/21/0133Verwaltungsgerichtshof30.11.2023

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/21/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022210133.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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