Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/21/0226

Ra 2022/21/0226Verwaltungsgerichtshof18.12.2024

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/21/0226

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022210226.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, nämlich soweit damit die Beschwerde gegen die Sicherstellung des österreichischen Führerscheins des Revisionswerbers abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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